Bafög: Förderung und Voraussetzungen Der Besuch des Abendgymnasiums soll einer Berufstätigkeit nicht entgegenstehen. Zumindest während der Einführungsphase und während des ersten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erst für die letzten eineinhalb Schuljahre, also ab dem zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, besteht die Möglichkeit, die eigene Berufstätigkeit aufzugeben und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz … Bafög Förderung weiterlesen
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